Welcher EU-Mitgliedsstaat ist laut der "Dublin-Verordnung" für die Prüfung eines Asylantrags zuständig?


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Richtige Antwort:
  • Land der ersten Einreise
Ergänzungen zur Antwort:

Die Dublin-Verordnung regelt, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Demnach ist in der Regel immer der erste Mitgliedstaat zuständig, über den die EU betreten wurde (Erststaatsprinzip). Unter anderem soll so verhindert werden, dass eine Person mehrere Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern stellt. In der Praxis funktioniert die Verordnung allerdings kaum noch.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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