Welche der nachfolgenden Aussagen sind korrekt? In nordrheinwestfälischen allgemeinbildenden Schulen dürfen…


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2 (alle drei Aufnahmewege) nur vorrätig gehalten werden, wenn sie für den Unterricht erforderlich sind.
  • akut toxische Stoffe der Kategorie 1 und 2 (alle drei Aufnahmewege) nur in notwendigen, kleinen handelsüblichen Mengen vorrätig gehalten werden.
  • akut toxische Stoffe oder Gemische der Kategorie 1 bis 3 (alle drei Aufnahmewege) nur unter Verschluss (Schrank, Fach oder gesonderter Raum) aufbewahrt oder gelagert werden.
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Erstellt von:  Sinem  vor 5 Jahren
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