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Richtige Antwort:
- Die "Vorrangprüfung" wird in den meisten Regionen weiter durchgeführt.
Ergänzungen zur Antwort:
Im August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die folgenden Punkte:
- Asylbewerber können zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Gleichzeitig werden die Integrationskurse stark ausgebaut.
- Geduldete erhalten einen Aufenthaltsstatus für die gesamte Dauer der Berufsausbildung – plus sechs Monate zur Jobsuche, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung nicht übernommen werden.
- Die "Vorrangprüfung" entfällt in den meisten Regionen.
- Anerkannte Flüchtlinge dürfen für drei Jahre ihren Wohnort nicht frei wählen ("Wohnsitzauflage").
- Eine Niederlassungserlaubnis erhalten anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erst nach fünf (statt nach drei) Jahren und auch nur, wenn sie "gut integriert" sind.
Die Regel zum verspäteten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte kam mit dem Asylpaket II.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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