Welche der folgenden Bestimmungen wurden mit dem Asylpaket I verabschiedet?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen.
  • Albanien, Kosovo und Montenegro werden in die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" aufgenommen.
  • Asylbewerber mit "guter Bleibeperspektive" dürfen an Integrationskursen teilnehmen.
Ergänzungen zur Antwort:

Im Oktober 2015 wird das sogenannte Asylpaket I verabschiedet. Es beschließt folgende Punkte:

  • Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen – anstatt wie früher drei Monate. Antragsteller aus "sicheren Herkunftsstaaten" bleiben dort bis zum Ende ihres Verfahrens.
  • In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Asylbewerber nur Sachleistungen bekommen.
  • Asylbewerber mit "guter Bleibeperspektive" dürfen an Integrationskursen teilnehmen.
  • Albanien, Kosovo und Montenegro werden in die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" aufgenommen.
  • Der Bund zahlt den Ländern einen Teil der Unterbringungs- und Versorgungskosten für Asylbewerber: 670 Euro Monatspauschale pro Person.

Die ürbigen Antworten gehören zum Asylpaket II, das im März 2016 beschlossen wurde.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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