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- Zweitstimme
Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Falls eine Partei 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Parlamentssitze zu. Der Anteil einer Partei im Parlament ist also unabhängig von der Zahl der Erststimmen. Rechnerisch ist die Zweitstimme daher wichtiger als die Erststimme.
Doch auch die Erststimme hat eine wichtige Funktion: Sie soll dafür sorgen, dass es eine engere Verbindung zwischen den Wähler/-innen eines bestimmten Wahlkreises und "ihrem" Bundestagsabgeordneten in Berlin gibt. Wenn der Bundestag gerade nicht tagt, sind Bundestagsabgeordnete häufig in ihrem Wahlkreis unterwegs und beschäftigen sich mit den Problemen vor Ort. Dadurch sollen die Abgeordneten in Berlin die Verbindung zu den Wähler/-innen nicht verlieren.
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