Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?


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Richtige Antwort:
  • Insbesondere alle Navigationsanlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, sorgfältig gebrauchen und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.
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Quelle: ELWIS.de
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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