Welche "Langzeit-Geduldeten" qualifizieren sich für eine Aufenthaltserlaubnis?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Familien mit minderjährigen Kindern, die mehr als sechs Jahre in Deutschland gelebt haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
  • Alleinstehende, die mehr als 8 Jahre in Deutschland gelebt haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
  • Jugendliche und Heranwachsende, die vier Jahre in der Bundesrepublik gelebt oder hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben.
Ergänzungen zur Antwort:

Mit dem "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" bekommen "gut integrierte" Langzeit-Geduldete die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Seit 2015 können "Langzeit-Geduldete" erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das betrifft zwei Gruppen:

  • Geduldete, die "nachhaltig integriert" sind. Nachhaltig integriert heißt: Sie leben schon länger in Deutschland und verdienen ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst. Bei Alleinstehenden müssen es mehr als acht Jahre sein, bei Familien mit minderjährigen Kindern mehr als sechs Jahre. Anspruch auf diese Aufenthaltserlaubnis haben derzeit etwa ein Fünftel aller Geduldeten.
  • Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21), die vier Jahre in der Bundesrepublik gelebt oder hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Auch ihre Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner können dann ein Bleiberecht bekommen.

Bis zum Stichtag 31.12.2016 haben weniger als 6.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht: Rund 5.000 "Jugendliche und Heranwachsende" und etwa 1.000 "nachhaltig Integrierte".

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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