Was trifft auf den Mutterpass nicht zu?

Bild eines unbeschrifteten deutschen Mutterpasses


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Richtige Antwort:
  • Er berechtigt grundsätzlich zum Erwerb ermäßigter Eintritts- und Fahrkarten.
Ergänzungen zur Antwort:

Einen Mutterpass erhält eine werdende Mutter in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft vom zuständigen Frauenarzt. In diesen werden bis zur Geburt des Kindes alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z. B. Blutgruppe, Eisengehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Infektionskrankheiten, zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. Auch nach der Geburt werden im Mutterpass noch einige wichtige Fakten zum Kind, zum Wochenbett und der Nachuntersuchung der Mutter, 6-8 Wochen nach der Geburt, notiert. In Notfällen kann anhand dieses Passes schneller und passender reagiert werden. Es wird daher empfohlen, dass Schwangere den Mutterpass stets bei sich tragen.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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