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Richtige Antwort:
- Im Kern geht es um die Leistung, die man einem Tier abverlangen darf.
Ergänzungen zur Antwort:
Im Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes geht es im Allgemeinen um die Leistung, die man einem Tier abverlangen darf.
Im Pferdesport wird der Artikel wie folgt zusammengefasst: Man darf ein Pferd nicht überfordern, es nicht durch leistungssteigernde Mittel zu unnatürlichen Leistungen zwingen, oder es, wenn es getötet werden sollte, an Personen weiterverkaufen, die es noch weiter arbeiten lassen wollen.
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