Was steht in §2 des Tierschutzgsetzes?


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Richtige Antwort:
  • Wer ein Tier hält ist für die artgerechte Haltung, Pflege usw. verantwortlich und muss über diese auch die Kenntnis besitzen.
Ergänzungen zur Antwort:

Der exakte Wortlaut des Gesetzes ist wie folgt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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