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- 1878
In Deutschland wurde der Mutterschutz erstmals 1878 gesetzlich geregelt. Laut einer Novelle zur Gewerbeordnung galt fortan ein Beschäftigungsverbot (unbezahlt) für drei Wochen nach der Geburt. 1891 wurde das erste Arbeiterinnenschutzgesetz verabschiedet, nach der Geburt galten vier Wochen bezahlte "Ruhepause".
1950 wurde das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik verabschiedet, das u.a. "Schwangerschafts- und Wochenurlaub" von fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt vorsah.
1952 trat das Mutterschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft: die Schutzfrist vor der Geburt wurde auf sechs Wochen festgelegt, die Schutzfrist nach der Geburt auf acht bzw. zwölf Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten) verlängert. Diese Fristen gelten auch im aktuellen Mutterschutzgesetz.
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