Wann kam es zum sogenannten Asylkompromiss und damit zur Einschränkung des Asylrechts?


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Richtige Antwort:
  • 1993
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Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs Ende der 80er Jahre und mit dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber stark an: Lag die Zahl der Asylanträge 1987 noch bei 57.000, lag sie laut Asylgeschäftsstatistik 1992 bei 438.000. Bei dieser Zahl handelt es sich allerdings nicht um die tatsächlichen Personenzahlen, da Mehrfach- und Folgeanträge beinhaltet sind. Erst seit 1995 wird nach "Erstanträgen" unterschieden, die der Zahl der neuen Asylbewerber entspricht.

Es folgte eine stark polarisierte Asyl-Debatte, die der Historiker Ulrich Herbert als "eine der schärfsten, polemischsten und folgenreichsten innenpolitischen Auseinandersetzungen der deutschen Nachkriegsgeschichte" bezeichnet. Sie wurde begleitet von gewaltsamen Übergriffen wie den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen auf Asylbewerberunterkünfte und Wohnhäuser von Einwanderern.

Im Jahr 1993 wurde schließlich der sogenannte Asylkompromiss vom Parlament verabschiedet. Dieser sah eine maßgebliche Einschränkung des Art. 16a GG vor - wer seither über einen "sicheren Drittstaat" einreiste, konnte sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen, es sei denn, er kann die gesetzliche Vermutung der Sicherheit in seinem Einzelfall entkräften.

Mit der Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes und dem nahezu zeitgleichen Ende des Jugoslawienkriegs sanken die Zahlen in Deutschland wieder und lagen ab 1998 deutlich unter 100.000 Asylbewerbern pro Jahr.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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