II 7 18 Welche Anforderung stellt die Gefahrstoffverordnung an die Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische?


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Richtige Antwort:
  • Die Verpackung darf nicht zu Verwechselungen mit Lebensmitteln Anlass geben.
  • Der Werkstoff der Verpackung darf nicht mit dem Stoff bzw. dem Gemisch reagieren.
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CC BY 4.0
Erstellt von:  AE384  vor 5 Jahren
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