Für welches der nachfolgenden Gemische oder Erzeugnisse ist das Inverkehrbringen verboten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Uhrarmbänder aus Leder mit einem Gehalt von 0,1 % Pentachlorphenol
  • Schuhe mit einem Gehalt von über 0,1 mg/kg Dimethylfumarat
Antwortwahrscheinlichkeit
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CC BY 4.0
Erstellt von:  AE384  vor 5 Jahren
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