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Richtige Antwort:
- Die Entscheidungskompetenz verbleibt bei den Staaten und Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden. Jeder Staat hat de facto ein Vetorecht.
Ergänzungen zur Antwort:
Als Intergouvernementalismus bezeichnet man im Völkerrecht, Europarecht und der Politikwissenschaft das Prinzip der Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb einer internationalen Organisation. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gilt das Prinzip der Intergouvernementalität, das heißt, dass die Entscheidungskompetenz bei den Staaten verbleibt und Entscheidungen einstimmig gefällt werden müssen. Somit hat in intergouvernementalen Organisationen jeder Staat de facto ein Vetorecht.
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