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- Schwein
Halāl ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ und „zulässig“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Als Dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht sie zwischen harām, verbotenen, und fard, pflichtmäßigen Handlungen. Zwischen halāl und harām gibt es eine Grauzone, die makruh genannt wird.
Die Speisevorschriften des Islam sind im Koran und in der Sunna geregelt. Grundsätzlich gilt, dass alle Lebensmittel erlaubt sind, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Einem Muslim ist unter anderem das Essen von Schweinefleisch und dessen Nebenprodukten, von Blut und der Genuss von berauschenden Getränken (Alkohol) verboten.
Ähnlich wie beim koscheren Fleisch im Judentum dürfen im Islam nur Tiere gegessen werden, die für den Konsum zulässig sind, regelgerecht geschlachtet wurden und nicht bereits verendet waren. Die Tiere werden – anders als nach mitteleuropäischen Standards – in Schlachthöfen dabei ohne Betäubung mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden.
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