Das EU-Freizügigkeitsgesetz besagt, dass EU-Bürger*innen, die in einem anderen Migliedsstaat leben,


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • „die gleichen Rechte und Pflichten (…) wie die Staatsangehörigen dieses Staates haben.“
Ergänzungen zur Antwort:

Das EU-Freizügigkeitsgesetz umfasst vier Freiheiten, die

  • Reisefreiheit,
  • Dienstleistungsfreiheit,
  • Niederlassungsfreiheit und
  • Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit.

EU-Bürger*innen können also innerhalb der Europäischen Union in ein anderes Land ziehen und dort Arbeit suchen.

Unionsbürger*innen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, haben "die gleichen Rechte und Pflichten [...] wie die Staatsangehörigen dieses Staates.“ (Artikel 4 der EU-Verordnung 883/2004)

Das betrifft auch den Anspruch auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitssuchende – wie etwa Hartz IV. (VO 883/2004: Artikel 3, Absatz 3 und Artikel 70)

Es gibt jedoch Einschränkungen: Der EU-Freizügigkeits-Richtlinie zufolge müssen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Staat leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/europaeische-union.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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