Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- „die gleichen Rechte und Pflichten (…) wie die Staatsangehörigen dieses Staates haben.“
Das EU-Freizügigkeitsgesetz umfasst vier Freiheiten, die
- Reisefreiheit,
- Dienstleistungsfreiheit,
- Niederlassungsfreiheit und
- Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit.
EU-Bürger*innen können also innerhalb der Europäischen Union in ein anderes Land ziehen und dort Arbeit suchen.
Unionsbürger*innen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, haben "die gleichen Rechte und Pflichten [...] wie die Staatsangehörigen dieses Staates.“ (Artikel 4 der EU-Verordnung 883/2004)
Das betrifft auch den Anspruch auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitssuchende – wie etwa Hartz IV. (VO 883/2004: Artikel 3, Absatz 3 und Artikel 70)
Es gibt jedoch Einschränkungen: Der EU-Freizügigkeits-Richtlinie zufolge müssen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Staat leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/europaeische-union.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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