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Richtige Antwort:
- Eine Abdrift der Pflanzenschutzmittel soll vermieden werden.
- Eine Einleitung von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer soll vermieden werden.
- In abschwemmungsgefährdeten Lagen dürfen bestimmte Präparate nicht verwendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 12; Grundsätze der guten fachlichen Praxis
Frage "III 8 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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