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Richtige Antwort:
- in einem dem Produkt beiliegenden Messgefäß werden 10 Gramm des Pulvers abgemessen
- mit einer kleinen entsprechend genauen Waage, die nur für diese Zwecke eingesetzt wird
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Gebrauchsanleitung: in einem dem Produkt beiliegenden Messgefäß werden 10 Gramm des Pulvers abgemessen
- gute fachliche Praxis: mit einer kleinen entsprechend genauen Waage, die nur für diese Zwecke eingesetzt wird
Frage "III 8 30“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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132 richtig / 68 falsch
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