Zum Integrierten Pflanzenschutz zählt:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Wahl standortgerechter Kulturen und resistenter Sorten
  • Schonung und Förderung von Nützlingen sowie Beachtung des Warndienstes
  • sorgfältige Beobachtung und gezielte Düngung und Pflege des Pflanzenbestandes
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 2 Nr. 2

Frage "III 5 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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