Zu welchem Zweck dürfen bleisulfat- und bleicarbonathaltige Farben in Verkehr gebracht werden?


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Richtige Antwort:
  • für originalgetreue Restauration von Denkmalen oder denkmalgeschützten Gebäudeteilen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nrn. 17 u. 16

Frage "II 6 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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