Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- als Holzschutzmittel
- als Wasseraufbereitungsmittel
- zur Verhinderung des Bewuchses von Bootskörpern
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 19
Frage "II 6 12“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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226 richtig / 212 falsch
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