Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Die Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten nicht für Tabakerzeugnisse.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 1 (2) i.V.m. ChemG § 2 (1) Nr. 1
Frage "I 2 1“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
52% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
23 mal beantwortet
13 richtig / 10 falsch
23 mal beantwortet
13 richtig / 10 falsch
Von allen Nutzern:
1.162 mal beantwortet
616 richtig / 546 falsch
1.162 mal beantwortet
616 richtig / 546 falsch