Zigaretten müssen nicht als giftig gekennzeichnet werden, obwohl sie das giftige Nikotin enthalten. Warum?


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Richtige Antwort:
  • Die Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten nicht für Tabakerzeugnisse.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 1 (2) i.V.m. ChemG § 2 (1) Nr. 1

Frage "I 2 1“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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