Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- am auf der Packung aufgedruckten entsprechenden Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 67/548/EWG Anh. II
Frage "III 7 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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