Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder der Kommission
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (2) c)
Frage "I1 44" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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303 richtig / 233 falsch
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