Wofür gilt das Versicherungsprinzip?


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Richtige Antwort:
  • Abdeckung sozialer Risiken durch Beiträge
Ergänzungen zur Antwort:

Das Versicherungsprinzip gilt für die Abdeckung sozialer Risiken durch Beiträge. Sie sind aber nicht individuell, sondern kollektiv ausgerichtet. Das Fürsorgeprinzip begründet den Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe für den Fall, dass sie sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden. Die Finanzierung erfolgt hier aus Steuermitteln und hat erhebliche Umverteilungseffekte. Das Versorgungsprinzip gilt für die Entschädigungen (ebenfalls aus Steuermitteln) in besonderen Fällen (z. B. Kriegs- oder Katastrophenfolgen) und für die soziale Sicherung der Beamten.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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