Wofür gelten die Vorschriften des Chemikaliengesetzes (Dritter Abschnitt) für die Einstufung, Ver- packung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen nicht?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird
  • Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG § 2 (1) Nr. 5: Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird
  • ChemG § 2 (1) Nr. 3: Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Frage "I1 11" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
49% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
52 mal beantwortet
22 richtig / 30 falsch
Von allen Nutzern:
883 mal beantwortet
442 richtig / 441 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
171
1320