Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird
- Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG § 2 (1) Nr. 5: Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird
- ChemG § 2 (1) Nr. 3: Abfälle zur Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Frage "I1 11" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
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22 richtig / 30 falsch
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Von allen Nutzern:
883 mal beantwortet
442 richtig / 441 falsch
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