Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- durch Selbstentzündlichkeit des entstehenden Gases an der Luft
- Beim Einatmen des Gases können Gesundheitsschäden eintreten.
- Brände dieser Präparate dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2;
Frage "III 4 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Fundstelle(n) sind in der allgemeinen Fachliteratur, Lexika, in Wörterbüchern oder auf elektronischen Medien (CD-ROM, Internet, etc.) zu finden.
Antwortwahrscheinlichkeit
44% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
1 mal beantwortet
1 richtig / 0 falsch
1 mal beantwortet
1 richtig / 0 falsch
Von allen Nutzern:
274 mal beantwortet
122 richtig / 152 falsch
274 mal beantwortet
122 richtig / 152 falsch