Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Bundeskanzler*in
Ergänzungen zur Antwort:
In Friedenszeiten hat in Deutschland laut Artikel 65 a Grundgesetz der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Die interne Bezeichnung lautet deshalb auch IBuK (Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt). Der Verteidigungsminister wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr beraten.
Sobald nach Artikel 115a Grundgesetz der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut Artikel 115b Grundgesetz die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über.
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