Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Produktdatenbank zu zugelassenen Biozidprodukten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- in den Durchführungsverordnungen bzw. in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission bzgl. der im Biozidprodukt verwendeten Wirkstoffe
- über den elektronischen Zugang für die Öffentlichkeit mit Angaben von der Agentur oder der Kommission
- Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der BAuA (Biozid-Melderegister)
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Produktdatenbank der BAuA: Produktdatenbank zu zugelassenen Biozidprodukten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 9 Abs. 1 a) bzw. 1b): in den Durchführungsverordnungen bzw. in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission bzgl. der im Biozidprodukt verwendeten Wirkstoffe
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 67: über den elektronischen Zugang für die Öffentlichkeit mit Angaben von der Agentur oder der Kommission
- Biozid-Melderegister der BAuA: Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der BAuA (Biozid-Melderegister)
Frage "III 7 104“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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