Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
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21 richtig / 16 falsch
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583 richtig / 342 falsch
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