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Richtige Antwort:
- Es darf überhaupt nicht eingesetzt werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. II Nr. 3 VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 22
Frage "III 6 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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