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Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bundestags beläuft sich seit dem Beginn der 15. Legislaturperiode auf 598.
Für die Verteilung der Sitze ist das Zweitstimmenergebnis entscheidend. Bei der Verteilung werden zunächst die Abgeordneten berücksichtigt, die anhand des Erststimmenergebnisses das Mandat in ihrem Wahlkreis direkt errungen haben – man spricht auch von Direktmandat.
Die übrigen Sitze werden dann an Kandidaten auf den vorher festgelegten Landeslisten der Parteien vergeben. Hierbei wird eine Partei mit ihren Landeslisten nur berücksichtigt, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten hat.
Die tatsächliche Mitgliedszahl ist aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher. Im aktuellen 18. Deutschen Bundestag bestehen 4 Überhang- und 29 Ausgleichsmandate, insgesamt 631 Mandate, jedoch ist ein Sitz unbesetzt.
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