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Richtige Antwort:
- Tragen von Schutzausrüstung nach Gebrauchsanleitung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 6 (1), § 9 (3)
Frage "III 5 24“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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