Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Das Umfüllen aus Großpackungen ist nicht erlaubt.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VSG 4.5 § 7 Abs. 5
Frage "III 7 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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2 richtig / 3 falsch
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138 richtig / 45 falsch
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