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Richtige Antwort:
- Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis ”Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zugriff verboten” verfügen.
- Er muss gut beleuchtet sein.
- Er muss ausreichend belüftet sein.
- Er muss verschließbar sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Fundstelle(n) sind in der allgemeinen Fachliteratur, Lexika, in Wörterbüchern oder auf elektronischen Medien (CD-ROM, Internet, etc.) zu finden.
Frage "III 5 29“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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