Wie sind Restmengen und Abfälle von krebserzeugenden Gefahrstoffen (Gefahrenhinweis H350 oder H350i) oder die krebserzeugende Gefahrstoffe enthalten zu sammeln, zu lagern oder zu entsorgen?


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Richtige Antwort:
  • Diese Stoffe sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern zu sammeln, zu lagern und zu entsorgen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 8 (6)

Frage "II 5 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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