Wie lautete die Rechtsauffassung von Friedrich II.?


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Richtige Antwort:
  • Keine Eingriffe des Herrschers in gerichtliche Verfahren.
Ergänzungen zur Antwort:

Friedrich II. hatte die Haltung "niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen." Aufgeklärte Herrscher strebten (zumindest vorgeblich) generell an, die Judikative aus der Hand zu legen, überwachten aber das Geschehen und revidierten verschiedene Urteile der Gerichte.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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