Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- entzündbare Gase Kat. 1
- entzündbare Aerosole
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I 2.2 und Anh. V 1.2: entzündbare Gase Kat. 1
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I 2.3 und Anh. V 1.2: entzündbare Aerosole
Frage "I 2 64“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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