Wie lange dürfen Gemische, die nach vor der (CLP-Verordnung) [VO (EG) Nr. 1272/2008] gültigen Vorschriften gekennzeichnet und vor dem 1. Juni 2015 in den Verkehr gebracht werden, noch abverkauft werden?


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Richtige Antwort:
  • Bis zum 01.06.2017
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 61 (4)

Frage "I1 36" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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