Wie kann man die Gefahrensymbole bestimmen, mit denen Lösemittelmischungen gekennzeichnet werden müssen, deren Einzelbestandteile jeweils als Gefahrstoffe eingestuft sind?


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Richtige Antwort:
  • Indem man die erforderlichen Gefahrensymbole über eine Berechnung ermittelt.
  • Indem man die in der VO (EG) Nr. 440/2008 beschriebenen Messungen oder Versuche durchführt.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 67/548/EWG Anh. VI Art. 1.6.2: Indem man die erforderlichen Gefahrensymbole über eine Berechnung ermittelt.
  • VO (EG) Nr. 440/2008: Indem man die in der VO (EG) Nr. 440/2008 beschriebenen Messungen oder Versuche durchführt.

Frage "II 7 44“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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