Wie ist Aluminiumphosphid nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2088] zu kennzeichnen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • mit den Piktogrammen GHS02, GHS06, GHS09
  • mit dem Signalwort „Gefahr“
  • u. a. mit den H-Sätzen „Giftig bei Hautkontakt“ und „Lebensgefahr bei Verschlucken“.
  • u. a. mit den H-Sätzen 260, 319 und 400
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "III 7 102“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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