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- 22%
Beim unbereinigten Gender Pay Gap fließen in die Berechnung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes nicht nur Angaben von Vollzeitbeschäftigten ein, sondern es werden auch die Verdienste von Arbeitnehmern in (Alters-)Teilzeit, von geringfügig Beschäftigten sowie Auszubildenden und Praktikanten berücksichtigt. Bei der unbereinigten Berechnung des GPG kann es demnach sein, dass es lohndeterminierende Faktoren gibt, die in der Untersuchung allerdings nicht berücksichtigt werden.
Nach dem Beschäftigungsausblick 2008 der OECD war der unbereinigte Gender Pay Gap 17 %, davon waren etwa 30 % auf diskriminierende Praktiken am Arbeitsmarkt zurückzuführen. Das Statistische Bundesamt kam 2010 ebenfalls zu dem Ergebnis, dass etwa ein Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap nicht durch Ausstattungseffekte erklärt werden kann: Der unbereinigte GPG lag nach der Analyse bei rund 22 %.
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