Wer verfügt über die Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Personen, die die Prüfung nach § 13 der Gefahrstoffverordnung von 1986 bestanden haben
  • Personen, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen (bei Erfüllung der Voraussetzungen der Richtlinie 74/556/EWG).
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 5 (1) Nr. 8: Personen, die die Prüfung nach § 13 der Gefahrstoffverordnung von 1986 bestanden haben
  • ChemVerbotsV § 5 (1): Personen, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen (bei Erfüllung der Voraussetzungen der Richtlinie 74/556/EWG).

Frage "I 3 14“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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