Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.
Ergänzungen zur Antwort:
Die wichtigsten Beschlüsse zur GSVP werden von den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und vom Rat der Europäischen Union (für "Auswärtige Angelegenheiten") einstimmig gefasst (Artikel 42 EUV).
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38 richtig / 64 falsch
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