Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • der Hersteller
  • der Importeur
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 4 (1) i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) und Art. 4 (1)

Frage "I 2 11“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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