Wer muss auf Verlangen der zuständigen Behörde die Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz nachweisen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • jeder, der Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus anwendet
  • Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden
  • Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel
  • Pflanzenschutzmittel-Großhändler, die ausschließlich an Wiederverkäufer abgeben
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 3 Nr. 9; PflSchG § 9 (1)

Frage "III 7 46“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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