Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- jeder, der Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus anwendet
- Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden
- Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel
- Pflanzenschutzmittel-Großhändler, die ausschließlich an Wiederverkäufer abgeben
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 3 Nr. 9; PflSchG § 9 (1)
Frage "III 7 46“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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