Wer ist zur Prüfung gem. § 6 Abs. 1 GefStoffV, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können, verpflichtet?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • der Arbeitgeber
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6 (1) und § 7 (3)

Frage "II 5 7“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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