Wer hochentzündliche oder brandfördernde Gemische durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr bringt,


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • handelt gegen die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
  • handelt ordnungswidrig.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 7 (2) Nr. 3

Frage "I 5 4“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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327 richtig / 258 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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