Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Wer das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr vollendet hat.
Ergänzungen zur Antwort:
Wer das für die Regelaltersrente erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Antwortwahrscheinlichkeit
64% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
38 mal beantwortet
17 richtig / 21 falsch
38 mal beantwortet
17 richtig / 21 falsch
Von allen Nutzern:
611 mal beantwortet
396 richtig / 215 falsch
611 mal beantwortet
396 richtig / 215 falsch